Beratung

Beratung

Mittlerweile gibt es auf dem Gebiet Brandschutz eine sehr große Auswahl. Wir beraten Sie, was Sie wirklich benötigen und welche Maßnahmen für Sie und Ihre Räumlichkeiten sinnvoll sind beziehungsweise vom Gesetzgeber gefordert werden.

Kundendienst

Feuerlöscher müssen spätestens alle zwei Jahre von einem qualifizierten Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 gewartet werden. In öffentlichen Bereichen oder in Gewerbebetrieben ist dies gesetzlich vorgeschrieben. Mit unseren gut ausgerüsteten Werkstattwägen können wir die Wartung direkt bei Ihnen vor Ort durchführen.
Auch die Füllung, Instandhaltung und Reparatur Ihrer Feuerlöscher ist für uns kein Problem.
Unser Techniker schaut gerne bei Ihnen vorbei und macht sich ein Bild von den vorhandenen Geräten.

Service
Entsorgung

Entsorgung

Nach 20 bis 25 Jahren hat ein Feuerlöscher seine maximale Lebensdauer erreicht und muß aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden. Hat Ihr Feuerlöscher ausgedient, muß er fachgerecht entsorgt werden. Dafür ist jedoch keinesfalls der Haus- oder Sperrmüll geeignet. Wir arbeiten mit einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb zusammen, wodurch sichergestellt ist, daß die ausrangierten Feuerlöscher auf bestmögliche Weise recycelt werden.

Schulung

Gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, einmal im Jahr alle Mitarbeiter zu schulen. Gerne übernehmen wir diese Schulung für Sie. Im theoretischen Teil der Brandschutzunterweisung erfahren Sie unter anderem, wie man Gefahrenquellen erkennt und vermeidet, wie man sich im Brandfall richtig verhält und wie man mit Feuerlöscheinrichtungen korrekt umgeht. Im praktischen Teil hat jeder Anwesende die Möglichkeit einmal selbst einen Feuerlöscher zu bedienen. Die Schulung findet direkt bei Ihnen im Betrieb statt.

Schulung